Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

AGB Verkauf DG Mietservice

Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Baumaschinen, Komponenten und Ersatzteilen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsbereich Verkauf von Baumaschinen, sowie von Komponenten und Ersatzteilen durch die Fa. DG. -Mietservice für die Geschäftsbereiche der Vermietung/Verkauf  und der Reparatur gelten besondere Geschäftsbedingungen, welche hier nur ergänzend Anwendung finden.

2. Angebote

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge der Fa. DG-Mietservice  sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich ein Geltungsdatum in dem jeweiligen Angebot genannt ist.

2.2 Soweit mit einem Angebot Zeichnungen, Skizzen oder technische Angaben überreicht wurden, sind diese nur annähernd maßgebend.

3. Vertragsumfang

3.1 Für den Vertrags- und Lieferumfang ist – in Ermangelung eines schriftlichen beiderseits unterzeichneten

Vertrages – die schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. DG-Mietservice maßgebend.

4. Bereitstellung der Baumaschinen

4.1 Die Fa. DG-Mietservice nimmt eine Versendung der Baumaschinen nur auf ausdrücklichen Wunsch vor. Der Leistungs- und der Erfüllungsort ist daher der Geschäftssitz der Fa. DG-Mietservice, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Die Lieferfrist beginnt – in Ermangelung eines schriftlichen beiderseits unterzeichneten Vertrages – mit dem Datum, welches in der durch die Fa. DG-Mietservice übersandten schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen wurde.

4.3Die Lieferfrist wird im Falle eines Sicherungsverlangens gem. Ziff. 7.2 gehemmt, um den Zeitraum vom Verlangen der Sicherung bis zur Stellung der Sicherung.

4.4 Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereiches der Fa. DG Mietservice  liegen, oder bei Hindernissen, für welche der Hersteller verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des hindernden Ereignisses, jedoch höchstens um 6 Wochen. Dies gilt auch, wenn die Fa. DG Mietservice  zuvor bereits in Verzug geraten ist.

4.5 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Fa. DG Mietservice  den Kunden innerhalb der Lieferfrist über die Bereitstellung des Kaufgegenstandes benachrichtigt hat. D

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Fa. DG Mietservice  bleibt Eigentümerin aller Liefergegenstände, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsbeziehung vollständig getilgt sind.

6. Preise / Fälligkeit / Zahlungsverzug

6.1 Die Preisangaben der Fa. DG Mietservice  gelten ab Standort Heemsen – Hauptsitz der Fa. Dg Mietservice . Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich – in der jeweiligen gesetzlichen Höhe – berechnet.

6.2 Die Fa. DG Mietservice  ist nach Vertragsabschluss jederzeit berechtigt vom Kunden die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer als Zollbürge zugelassenen deutschen Großbank in Höhe des Kaufpreises zu verlangen. Kommt der Kunde einem Sicherungsbegehren nicht innerhalb von 5 Tagen nach, ist die Fa. DG Mietservice  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Die Zahlung des Kaufpreises bei Maschinenverkauf  hat per Vorkasse oder bei Abholung zu zu erfolgen.

6.4 Der Kunde darf Aufrechnungen gegenüber dem Kaufpreisanspruch nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen vornehmen.

7. Gewährleistung

7.1 Die Fa. DG Mietservice leistet für gebrauchte Liefergegenstände keine Gewähr.

7.2 Die Fa. DG Mietservice leistet für neu hergestellte Liefergegenstände Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung folgender Bestimmungen, wobei die Gewährleistungsdauer auf ein Jahr begrenzt ist.

7.3 In jedem Fall kann der Kunde Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn seitens der Fa. DG Mietservice  eine Nachbesserung eines Mangels zwei mal gescheitert, oder trotz jeweiliger schriftlicher angemessener Fristsetzung zwei mal nicht versucht wurde.

7.4 Wird im Rahmen der Nachbesserung ein Austausch von Teilen vorgenommen, werden die ersetzten Teile( Altteile ) Eigentum der Fa. DG Mietservice . Für die Ersatzteile gilt die ursprüngliche Gewährleistungsverpflichtung.

7.5 Etwaige Garantieansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller werden von dieser Vereinbarung nicht betroffen. Soweit nicht der Kunde Vertragspartner der Herstellergarantie ist, sondern die Fa. DG Mietservice , verpflichtet sich diese, etwaige Garantieansprüche an den Kunden ab zu treten. Die Fa. DG Mietservice  weist schon jetzt darauf hin, dass die Herstellergarantien an die Einhaltung von Obliegenheiten – insb. regelmäßige Wartung durch eine Fachwerkstatt – gebunden ist. Auf Verlangen übergibt die Fa. DG Mietservice dem Kunden Servicepläne und die Garantiedokumente.  Für etwaige Reparaturen auch Garantieansprüche muss die jeweilige Baumaschine  zur Fa. Dg Mietservice vom Kunden überführt werden. 

8. Haftungsbeschränkung

 8.1  Die Fa. DG Mietservice  haftet – soweit die Haftung ihrem Grunde nach ein Verschulden voraussetzt – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht eine wesentliche vertragliche Verpflichtung betroffen ist.

9. Schlussbestimmung

9.1 Gerichtsstand für alle Vereinbarungen und Streitigkeiten ist Heemsen als Sitz der Fa. DG Mietservice.

9.2 Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso, wie die Abänderung dieser Schriftformklausel. Ein per Telefax übersandtes, unterzeichnetes Dokument erfüllt dieses vertragliche Schriftformerfordernis.

9.3 Sollten diese Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Regelung soll eine Regelung treten, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ansonsten die gesetzliche Regelung.

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.